einheitliche Leitung

einheitliche Leitung
gemäß § 18 AktG konstituierendes Merkmal eines  Konzerns; somit führt e.L. zur Verpflichtung zur Aufstellung eines  Konzernabschlusses. E.L. liegt dann vor, wenn ein  Beherrschungsvertrag oder eine  Eingliederung vorliegt, oder wenn die Konzernleitung aufgrund einer  Mehrheitsbeteiligung kontinuierlich oberste Führungsaufgaben in der Beteiligungsgesellschaft wahrnimmt.
- Anders:  Control-Konzept.

Lexikon der Economics. 2013.

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